Energieausweis nach EnEV 2014

Ihr Schornsteinfeger ist Ansprechpartner für alle Fragen rund um Energie.

Wir beraten Sie und erstellen auch für Ihr Gebäude einen Energieausweis.

  • bei Vermietung oder Verkauf
  • enthält Kennwerte des Energieverbrauchs
  • verbrauchsorientiert oder bedarfsorientiert

Sie wollen ein Haus/ein Gebäude verkaufen oder vermieten? Gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV) 2014 müssen Sie dem Käufer/dem Mieter einen Energieausweis vorlegen. Er enthält die Kennwerte des Energieverbrauches. Damit kann der Käufer/der Mieter künftige Heiz- und Warmwasserkosten des Gebäudes einschätzen.

Der Energieausweis lässt sich auf zwei Arten ermitteln:

Der verbrauchsorientierte Ausweis

  • sehr preiswert
  • berücksichtigt die Energieverbräuche von drei zusammenhängenden Jahren
  • jedoch: keine konkrete Aussage über Energieeffizienz des Gebäudes (Dämmqualität der Außenhülle, Aktualität der Heizungsanlage)

Der bedarfsorientierte Energieausweis

  • ­berechnet die Energieverluste der Gebäudebauteile und der kompletten Energieanlage
  • diese Berechnung stellt Schwachpunkte des Gebäudes fest
  • damit lassen sich Modernisierungsmaßnahmen sehr genau durchrechnen und das Einsparpotenzial durch eine Modernisierung ermitteln
  • Berechnung ist deutlich aufwendiger

Welchen Energieausweis Sie für Ihr Gebäude brauchen – das ermitteln wir zuverlässig in einem persönlichen Gespräch mit Ihnen. Machen Sie gleich einen Termin …

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Was ist ein Energieausweis?

Wer braucht einen Energieausweis?

Welchen Energieausweis benötige ich?

Wie lange gilt ein Energieausweis?